Das Amt des Beauftragten für Information und Datenschutz ist eine "öffentliche Einrichtung", die unter den Freedom of Information & Protection of Privacy Act (FIPPA) fällt. Das bedeutet, dass Anträge auf Zugang zu Unterlagen, die sich in unserem Gewahrsam oder unter unserer Kontrolle befinden, gestellt werden können.
Gemäß Abschnitt 62 des FIPPA kann ein Antragsteller eine Überprüfung unserer Antwort auf einen Zugangsantrag beantragen. Diese Überprüfungen werden als "adjudications" bezeichnet und von Richtern des BC Supreme Court durchgeführt. Um die Privatsphäre der einzelnen Antragsteller zu schützen, wurden die persönlichen Daten entfernt.
Die Richter haben stets entschieden, dass nur die Verwaltungsunterlagen des OIPC gemäß Abschnitt 3 des FIPPA Gegenstand eines Antrags auf Zugang sind. Unsere Fallakten sind es nicht.