- Diese Seite enthält Informationen über:
- Die Arten von Unterlagen, auf die Sie nach dem BC-Gesetz Zugriff haben
- Schritte bei der Beantragung von Unterlagen
Arten von Unterlagen
In BC gibt es zwei Gesetze, in denen festgelegt ist, welche Arten von Unterlagen der Öffentlichkeit zugänglich gemacht werden können:
- Das Gesetz über die Informationsfreiheit und den Schutz der Privatsphäre (Freedom of Information and Protection of Privacy Act, FIPPA) gibt Ihnen das Recht, Zugang zu Unterlagen zu beantragen, die sich im Besitz von "öffentlichen Einrichtungen" befinden, darunter Ministerien der Provinzregierung, Kommunalverwaltungen, städtische Polizeikräfte und staatliche Unternehmen. Sie können Unterlagen anfordern, die Ihre eigenen persönlichen Daten enthalten, sowie Unterlagen wie Berichte, Rechnungsprüfungen und Finanzinformationen der öffentlichen Einrichtung.
- Das Gesetz zum Schutz persönlicher Daten (Personal Information Protection Act, PIPA) gibt Ihnen das Recht, Zugang zu Ihren eigenen persönlichen Daten zu verlangen, die sich im Gewahrsam oder unter der Kontrolle einer "Organisation" des privaten Sektors befinden, darunter Unternehmen, gemeinnützige Gesellschaften und Berufsverbände. Private Organisationen sind nicht verpflichtet, Ihnen ihre betrieblichen, finanziellen oder sonstigen Unternehmensunterlagen zur Verfügung zu stellen.
Schritte bei der Anforderung von Unterlagen
- Wenn Sie Unterlagen von einer öffentlichen Einrichtung oder einer privaten Organisation in BC anfordern möchten, müssen Sie Ihren Antrag zunächst schriftlich stellen. Seien Sie dabei so genau wie möglich. Richten Sie Ihre Anfrage direkt an die betreffende öffentliche Einrichtung oder Organisation. Bewahren Sie eine Kopie für Ihre Unterlagen auf.
- Notieren Sie das Datum, an dem die Behörde oder Organisation Ihren Antrag voraussichtlich erhalten hat. Laut Gesetz haben sie 30 Arbeitstage Zeit, um zu antworten. In einigen Fällen kann eine Fristverlängerung gewährt werden.
- Wenn Sie innerhalb von 30 Arbeitstagen keine Antwort erhalten, können Sie sich an das Büro des Beauftragten wenden und eine Überprüfung des Versäumnisses einer öffentlichen Einrichtung oder Organisation beantragen, auf Ihren Antrag auf Unterlagen zu antworten.
- Wenn Sie innerhalb von 30 Tagen eine Antwort erhalten, aber der Meinung sind, dass die öffentliche Stelle oder Organisation nicht angemessen auf Ihren Antrag reagiert hat, haben Sie zwei Möglichkeiten:
- Wenn Sie der Meinung sind, dass Unterlagen fehlen, müssen Sie sich zunächst direkt bei der öffentlichen Einrichtung oder Organisation beschweren und begründen, warum Ihrer Meinung nach zusätzliche Unterlagen vorhanden sind. Wenn diese nicht in der Lage sind, Ihrer Beschwerde abzuhelfen, können Sie sich anschließend an unser Büro wenden.
- Wenn Sie mit der Art und Weise, wie die öffentliche Stelle oder Organisation die Ihnen zur Verfügung gestellten Unterlagen aufgetrennt hat, nicht einverstanden sind, können Sie eine Überprüfung durch unser Büro beantragen.
- Wenn Sie mit einer Fristverlängerung nicht einverstanden sind, die eine öffentliche Stelle in Bezug auf Ihren Antrag auf Zugang zu Unterlagen gewährt hat, und Sie die Angelegenheit nicht mit der öffentlichen Stelle klären können, können Sie sich bei unserer Behörde beschweren. Dies ist etwas anderes als ein Antrag auf Überprüfung. Weitere Informationen finden Sie unter Beschwerde einlegen.