Auf dieser Seite finden Sie Informationen über:
- Die Arten von Beschwerden, die unser Büro untersuchen kann
- Was zu tun ist, wenn Sie eine Beschwerde haben
- Wie man eine Beschwerde beim Kommissar einreicht
- Was Sie nach Einreichen einer Beschwerde erwartet
Arten von Beschwerden
Das OIPC untersucht zwei Arten von Beschwerden.
- Datenschutz-Beschwerden
Eine Datenschutzbeschwerde kann eingereicht werden, wenn Sie Bedenken über die Art und Weise haben, wie eine "öffentliche Stelle" oder eine "Organisation" des privaten Sektors Ihre personenbezogenen Daten behandelt oder verarbeitet hat. Datenschutzbeschwerden können Folgendes beinhalten:
- Unbefugte Erhebung Ihrer persönlichen Daten,
- Unerlaubte Verwendung Ihrer persönlichen Daten,
- unbefugte Offenlegung Ihrer persönlichen Daten,
- Unzureichende Sicherheit Ihrer persönlichen Daten; oder
- Weigerung, Aufzeichnungen, die Ihre persönlichen Daten enthalten, zu korrigieren oder mit Anmerkungen zu versehen.
2. Zugangsbeschwerden
Zugangsbeschwerden können entstehen, wenn Sie sich über eine Handlung oder Unterlassung einer öffentlichen Stelle oder Organisation beschweren, die mit Ihrem Antrag auf Zugang zusammenhängt. Zugangsbeschwerden unterscheiden sich von einem Antrag auf Überprüfung der Antwort einer öffentlichen Stelle oder Organisation auf einen Antrag auf Zugang zu Unterlagen. Zugangsbeschwerden können Folgendes beinhalten:
- Ein Versäumnis, sich in angemessener Weise um Sie zu bemühen;
- Eine unzureichende Suche nach Unterlagen als Antwort auf Ihren Antrag auf Zugang zu Unterlagen;
- Eine unangemessene Gebührenerhebung;
- eine Weigerung, auf eine festgesetzte Gebühr zu verzichten; oder
- eine unzulässige Verlängerung der Zeit, die die öffentliche Einrichtung oder Organisation für die Beantwortung Ihres Antrags auf Zugang zu Dokumenten benötigt.
Die Einreichung einer Beschwerde beim Büro des Datenschutzbeauftragten ist gebührenfrei.
Was tun, wenn Sie eine Beschwerde haben?
- Der erste Schritt besteht darin, dass Sie versuchen, Ihre Beschwerde direkt mit der öffentlichen Einrichtung oder Organisation zu klären. Reichen Sie Ihre Beschwerde schriftlich direkt bei der öffentlichen Stelle oder beim Datenschutzbeauftragten einer Organisation ein. Geben Sie so viele Einzelheiten wie möglich an, damit man die Art Ihrer Beschwerde verstehen kann. Bitten Sie die öffentliche Einrichtung oder Organisation, ihre rechtliche Befugnis zu erläutern, was sie getan hat.
- Geben Sie der öffentlichen Einrichtung oder Organisation mindestens 30 Arbeitstage Zeit, um zu antworten. In der Regel nehmen wir Beschwerden erst dann entgegen, wenn Sie mindestens 30 Arbeitstage auf eine Antwort gewartet haben. Bewahren Sie Kopien Ihrer Korrespondenz mit der öffentlichen Einrichtung oder Organisation auf, da wir diese einsehen müssen.
- Wenn Sie nach 30 Arbeitstagen noch keine Antwort von der öffentlichen Einrichtung oder Organisation erhalten haben, können Sie eine Beschwerde bei unserem Büro einreichen.
- Wenn Sie mit der Art und Weise, wie die öffentliche Stelle oder Organisation Ihre Beschwerde bearbeitet hat, nicht zufrieden sind, können Sie sich auch an unser Büro wenden.
Wie man sich beim Büro des Kommissars beschwert
Wenn Sie versucht haben, Ihre Beschwerde direkt mit einer öffentlichen Einrichtung oder Organisation zu klären, und mit der Lösung nicht zufrieden sind, oder wenn diese nicht auf Ihre Beschwerde reagiert hat, können Sie sich an das Büro des Kommissars wenden. Die Einreichung einer Beschwerde beim Kommissar ist gebührenfrei.
So reichen Sie eine Beschwerde beim Kommissar ein:
- Reichen Sie Ihre Beschwerde schriftlich ein. Sie können unsere Formulare verwenden oder uns einen Brief oder eine E-Mail schreiben, in dem/der Sie die Einzelheiten Ihres Falles kurz und bündig darlegen. Legen Sie Ihrer Beschwerde die unten aufgeführten Unterlagen bei. Wenn Sie nicht in der Lage sind, eine schriftliche Beschwerde einzureichen und eine Unterkunft benötigen, rufen Sie uns bitte unter (250) 387-5629 an. Die Telefonnummern finden Sie auch auf unserer Webseite Kontakt.
- Wenn Sie sich bei unserem Büro beschweren, sollten Sie genau beschreiben, was passiert ist und was Ihr Anliegen ist. Wenn Sie pauschale oder allgemeine Behauptungen aufstellen, kann sich die Bearbeitung Ihrer Beschwerde verzögern, während wir Sie zur Klärung kontaktieren.
- Wenn Sie eine Datenschutzbeschwerde einreichen, senden Sie uns bitte die folgenden Dokumente:
- Unterlagen, die Ihre Beschwerde belegen;
- Eine Kopie Ihrer schriftlichen Beschwerde an die öffentliche Einrichtung oder Organisation;
- eine Kopie der Antwort der öffentlichen Stelle oder Organisation (falls es eine gab) und
- Jegliche andere Korrespondenz mit der öffentlichen Einrichtung oder Organisation über Ihre Beschwerde.
4. Wenn Sie eine Beschwerde im Zusammenhang mit dem Zugang zu Dokumenten einreichen, senden Sie die folgenden Unterlagen:
- Eine Kopie Ihres ursprünglichen Antrags auf Akteneinsicht;
- eine Kopie der Antwort der öffentlichen Stelle oder Organisation (falls vorhanden); und
- Kopien der Korrespondenz mit der öffentlichen Stelle oder Organisation, die Ihre Versuche, die Beschwerde zu lösen, dokumentiert.
Was Sie erwarten können
Unser Case Review Team wird Ihre Beschwerde und Ihre Unterlagen gemäß unseren Richtlinien und Kriterien prüfen, um zu entscheiden, ob eine Beschwerdeakte angelegt wird. Wenn wir es ablehnen, Ihrer Beschwerde nachzugehen, erhalten Sie ein Schreiben, in dem wir Ihnen erklären, warum wir Ihrer Beschwerde nicht nachgehen.
Wird Ihrer Beschwerde stattgegeben, erhalten Sie ein entsprechendes Benachrichtigungsschreiben. Bitte beachten Sie, dass Ihr Name und Ihre Kontaktinformationen sowie eine Kopie Ihrer Beschwerde an die öffentliche Einrichtung oder Organisation weitergegeben werden, über die Sie sich beschweren. Ihre Akte kann einem Sachbearbeiter zugewiesen werden, wenn die Möglichkeit besteht, Ihre Beschwerde ohne Verzögerung zu bearbeiten. Andernfalls wird Ihre Akte in die Warteschlange für die Zuweisung an einen Untersuchungsbeauftragten aufgenommen. Aufgrund des hohen Aufkommens an Anfragen und Beschwerden, die bei unserem Büro eingehen, kann es einige Zeit dauern, bis Ihre Akte einem Ermittler zugewiesen wird. Sobald ein Ermittler mit der Bearbeitung Ihrer Akte beginnt, erhalten Sie per Post eine Benachrichtigung über die Zuweisung der Akte, die den Namen und die Kontaktdaten des Ermittlers enthält.
Wenn Sie weitere Informationen haben, die Sie der Akte beifügen möchten, senden Sie uns diese bitte unter Angabe des Aktenzeichens des OIPC. Diese Informationen werden Ihrer Akte beigefügt.
Der Untersuchungsbeauftragte wird Ihre Beschwerde untersuchen und nach Prüfung der Beweise und des Gesetzes eine Feststellung treffen, aus der hervorgehen kann, ob die öffentliche Einrichtung oder Organisation die Rechtsvorschriften eingehalten hat oder nicht. In einigen Fällen kann der Untersuchungsbeauftragte eine Lösung für Ihre Beschwerde vermitteln. Unter bestimmten Umständen kann das OIPC eine Angelegenheit als gelöst betrachten und die Fortsetzung der Untersuchung ablehnen.
Das Office of the Information and Privacy Commissioner stellt sicher, dass die Rechtsvorschriften zum Schutz der Privatsphäre und zum Zugang zu Informationen unter den gegebenen Umständen ordnungsgemäß angewendet werden. Unser Ansatz bei der Beilegung von Streitigkeiten zwischen Einzelpersonen und öffentlichen Einrichtungen oder Organisationen ist auf Abhilfe ausgerichtet. Mit anderen Worten: Wir versuchen, öffentliche Einrichtungen und Organisationen dabei zu unterstützen, die Gesetze einzuhalten, anstatt sie zu bestrafen. Wir sprechen keinen Schadenersatz zu und verhängen auch keine Strafen, wie es ein Gericht tut.
Wenn Sie wissen möchten, wie der Stand Ihrer Beschwerde ist, bevor sie einem Untersuchungsbeauftragten zugewiesen wurde, wenden Sie sich bitte an den Sachbearbeiter, der das Benachrichtigungsschreiben unterzeichnet hat.
Weitere Informationen zum Beschwerdeverfahren finden Sie im Abschnitt Leitfaden auf unserer Website.