Der Datenschutzbeauftragte ist ein unabhängiger Beamter, der von der Legislative ernannt wird, um Ihre Informations- und Datenschutzrechte zu fördern und zu schützen. Der derzeitige Informations- und Datenschutzbeauftragte ist Michael Harvey.
Der Beauftragte setzt den Freedom of Information and Protection of Privacy Act und den Personal Information Protection Act durch. Nach diesen Gesetzen:
- Bürgerinnen und Bürger können Zugang zu Informationen in Aufzeichnungen von öffentlichen Einrichtungen beantragen;
- Bürger können Zugang zu ihren eigenen persönlichen Daten beantragen, die sich im Besitz von öffentlichen Einrichtungen und privaten Organisationen befinden; und
- Öffentliche Einrichtungen und private Organisationen müssen die in ihrem Gewahrsam oder unter ihrer Kontrolle befindlichen persönlichen Daten schützen. Öffentliche Einrichtungen sind verpflichtet, Programme zum Schutz der Privatsphäre einzurichten und dem Datenschutzbeauftragten und den betroffenen Personen jede Verletzung des Datenschutzes zu melden, die nach vernünftigem Ermessen einen erheblichen Schaden verursachen könnte.
Wenn Sie Hilfe bei der Lösung einer Datenschutzbeschwerde benötigen oder wenn Sie keinen Zugang zu Unterlagen erhalten, die Ihnen Ihrer Meinung nach zugänglich gemacht werden sollten, kann Ihnen der Datenschutzbeauftragte helfen. Der Datenschutzbeauftragte hat die Befugnis zu:
- Untersuchung, Schlichtung und Beilegung von Einsprüchen bei Streitigkeiten über den Zugang zu Informationen;
- Beschwerden über den Schutz der Privatsphäre zu untersuchen und zu schlichten;
- Einleitung von Untersuchungen und Audits bei öffentlichen Einrichtungen oder Organisationen unter der Leitung des Datenschutzbeauftragten, wenn es begründete Anhaltspunkte für eine Nichteinhaltung der Vorschriften gibt oder wenn dies im öffentlichen Interesse liegt;
- Stellungnahme zu den Auswirkungen von vorgeschlagenen Rechtsvorschriften, Programmen oder Strategien auf den Zugang und den Datenschutz;
- Stellungnahmen zu den Auswirkungen neuer Technologien und/oder Datenabgleichsverfahren auf den Datenschutz;
- Durchführung von Forschungsarbeiten zu Themen, die die Rechte auf Zugang und Datenschutz betreffen; und
- Aufklärung der Öffentlichkeit über ihre Rechte auf Zugang und Schutz der Privatsphäre nach britischem Recht.