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Online-Formular zur Meldung von Datenschutzverletzungen

Öffentliche Einrichtungen und Organisationen des privaten Sektors können dieses Online-Formular verwenden, um dem Office of the Information and Privacy Commissioner (OIPC) einen Verstoß gegen den Datenschutz zu melden.

Öffentliche Stellen sind nach dem Gesetz über Informationsfreiheit und Datenschutz (Freedom of Information and Protection of Privacy Act - FIPPA) verpflichtet, dem OIPC und den betroffenen Personen Verletzungen des Datenschutzes zu melden, die nach vernünftigem Ermessen zu einem erheblichen Schaden führen könnten. Die bevorzugte Methode für öffentliche Einrichtungen zur Meldung von Datenschutzverletzungen ist die Verwendung dieses Formulars. Öffentliche Stellen können Meldungen auch per E-Mail mit einer Checkliste für Datenschutzverletzungen an info@oipc.bc.ca übermitteln.

Weitere Informationen finden Sie unter Datenschutzverletzungen: Werkzeuge und Ressourcen für öffentliche Einrichtungen.

HINWEIS FÜR EINZELPERSONEN: Verwenden Sie dieses Formular nicht, wenn Sie sich über die Art und Weise beschweren wollen, in der eine öffentliche Einrichtung oder Organisation Ihre personenbezogenen Daten erfasst, verwendet, weitergegeben oder gesichert hat. Wenn Sie der Meinung sind, dass Ihre personenbezogenen Daten verloren gegangen sind oder von einer öffentlichen Einrichtung oder Organisation unzulässigerweise erhoben, verwendet, weitergegeben oder eingesehen wurden, sollten Sie zunächst eine schriftliche Beschwerde direkt bei der öffentlichen Einrichtung oder Organisation einreichen. Wenn Sie mit der Antwort, die Sie erhalten, nicht zufrieden sind, können Sie eine Beschwerde einreichen.

Bitte reichen Sie dieses Formular so bald wie möglich ein. Sie müssen nicht alle Felder ausfüllen, solange Sie uns genügend Informationen geben können, um eine Akte anzulegen (Kontaktinformationen und eine Zusammenfassung des Verstoßes). Sie werden aufgefordert, in jedes Feld Informationen einzugeben, können aber auch "tbd" eingeben, wenn die Informationen noch nicht bekannt sind, aber später nachgereicht werden, oder "N/A", wenn keine Informationen nachgereicht werden sollen. Wenn Sie das Formular verwenden möchten, um zusätzliche Informationen bereitzustellen, geben Sie im Feld für die öffentliche Einrichtung oder Organisation den Begriff "Follow-up" an. Wenn Sie einem Sachbearbeiter oder Ermittler zugewiesen wurden, können Sie diesem auch direkt Informationen über Folgemaßnahmen übermitteln.

Im letzten Schritt dieses Formulars können Sie alle relevanten PDF- und Word-Dokumente anhängen. Der Inhalt des Formulars und die Anhänge werden während der Übertragung und Speicherung verschlüsselt.

Bitte klicken Sie nur einmal auf die Schaltfläche "Senden".

Dieser Dateityp wird nicht unterstützt und kann nicht gespeichert werden. Diese Datei überschreitet die maximal zulässige Größe von 500 KB. Bitte achten Sie darauf, dass Ihre Datei die richtige Erweiterung hat.
Schritt 1: Kontaktinformationen

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