Anfordern von Unterlagen bei einer "öffentlichen Stelle"
Das Gesetz über die Informationsfreiheit und den Schutz der Privatsphäre (Freedom of Information and Protection of Privacy Act - FIPPA) gibt Ihnen das Recht, Unterlagen von "öffentlichen Einrichtungen" anzufordern, zu denen Ministerien, Kommunalverwaltungen, kommunale Polizeikräfte und staatliche Unternehmen gehören. Sie können Unterlagen anfordern, die Ihre eigenen persönlichen Daten enthalten, oder Unterlagen wie Berichte, Rechnungsprüfungen und Finanzinformationen der öffentlichen Einrichtung.
Stellen Sie Ihren Antrag auf Unterlagen schriftlich. Seien Sie so genau wie möglich. Richten Sie Ihren Antrag direkt an die betreffende öffentliche Einrichtung oder Organisation. Bewahren Sie eine Kopie für Ihre Unterlagen auf.
Das Ministerium für Bürgerdienste und offene Verwaltung stellt PDF-Formulare zur Verfügung, die Sie für Ihren Antrag auf Unterlagen verwenden können. Besuchen Sie die Website des Ministeriums, um mehr darüber zu erfahren. Sobald Sie Ihren Antrag auf Unterlagen ausgefüllt haben, können Sie ihn über das Online-Verzeichnis des Ministeriums an die öffentliche Einrichtung senden.
Anfordern von Unterlagen bei einer "privaten Organisation"
Das Gesetz zum Schutz persönlicher Daten (Personal Information Protection Act, PIPA) gibt Ihnen das Recht, Zugang zu Ihren eigenen persönlichen Daten zu beantragen, die sich im Gewahrsam oder unter der Kontrolle einer Organisation des privaten Sektors befinden, darunter Unternehmen, gemeinnützige Gesellschaften und Berufsverbände.
Sie müssen Ihren Antrag schriftlich stellen und ihn an die Organisation senden, die über die fraglichen Unterlagen verfügt. Das OIPC stellt ein Formular mit Anweisungen zur Verfügung, das Sie bei der Beantragung von Unterlagen unterstützt.
Einreichen einer Beschwerde oder Beantragung einer Überprüfung
Wenn Sie eine Beschwerde haben, sollten Sie sich zunächst schriftlich bei der öffentlichen Einrichtung oder der privaten Organisation beschweren, um zu versuchen, Ihr Problem zu lösen. Das OIPC hat Musterformulare für Beschwerden mit Anweisungen, die Ihnen bei diesem Prozess helfen.
Wenn Sie nach diesem Schritt immer noch nicht mit der Antwort der öffentlichen Einrichtung oder privaten Organisation zufrieden sind, können Sie sich schriftlich an unser Büro wenden und eine Beschwerde einreichen. Klicken Sie hier, um mehr über Beschwerden, unser Verfahren und das, was Sie nach einer Beschwerde erwartet, zu erfahren.
Wenn Sie Unterlagen von einer "öffentlichen Stelle" oder "Organisation" angefordert haben und diese nicht innerhalb von 30 Werktagen auf Ihre Anfrage geantwortet hat oder wenn Sie mit der Art und Weise, wie die öffentliche Stelle oder Organisation die Unterlagen aufgetrennt hat, nicht einverstanden sind, können Sie eine Überprüfung durch unser Büro beantragen. Sie haben 30 Arbeitstage Zeit, um eine Überprüfung durch unser Büro zu beantragen, beginnend mit dem Datum, an dem die öffentliche Einrichtung oder private Organisation auf Ihren Antrag auf Unterlagen geantwortet hat. Klicken Sie hier, um mehr darüber zu erfahren, wie Sie eine Überprüfung beantragen können.
Wenn Sie im Namen einer anderen Person eine Überprüfung beantragen oder eine Beschwerde beim OIPC einreichen, müssen Sie unserem Büro Ihre Vollmacht dazu vorlegen. Sie können dies tun, indem Sie zum Zeitpunkt Ihres Antrags oder Ihrer Beschwerde einen Nachweis über Ihre Befugnis gemäß Verordnung 4 des Freedom of Information and Protection of Privacy Act oder Verordnung 2 des Personal Information Protection Act vorlegen. Alternativ können Sie eine vom Antragsteller unterzeichnete Einverständniserklärung einreichen, die es dem OIPC gestattet, Informationen, einschließlich personenbezogener Daten des Antragstellers, im Zusammenhang mit einer bestimmten Überprüfung oder Beschwerde offenzulegen.