Das 1993 eingerichtete Amt des Beauftragten für Information und Datenschutz (Office of the Information and Privacy Commissioner) sorgt für die unabhängige Überwachung und Durchsetzung der BC-Gesetze zum Zugang zu Informationen und zum Schutz der Privatsphäre, darunter:
- Das Gesetz über die Informationsfreiheit und den Schutz der Privatsphäre (Freedom of Information and Protection of Privacy Act - FIPPA), das für über 2.900 "öffentliche Einrichtungen" gilt, darunter Ministerien, Kommunalverwaltungen, Schulen, staatliche Unternehmen, Krankenhäuser, städtische Polizeikräfte und andere.
- Das Gesetz zum Schutz personenbezogener Daten (Personal Information Protection Act, PIPA), das für alle Organisationen des privaten Sektors gilt, die personenbezogene Daten von Einzelpersonen in BC erheben, verwenden und weitergeben. Das PIPA gilt auch für alle Organisationen in BC, die personenbezogene Daten von Personen innerhalb oder außerhalb von BC erheben, nutzen oder weitergeben.
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Mandat
Der Datenschutzbeauftragte hat die Befugnis:
- Untersuchung, Schlichtung und Beilegung von Streitigkeiten im Zusammenhang mit dem Zugang zu Informationen, einschließlich des Erlasses verbindlicher Anordnungen;
- Beschwerden über den Schutz der Privatsphäre zu untersuchen und beizulegen;
- Einleitung von Untersuchungen und Audits bei öffentlichen Einrichtungen oder Organisationen unter der Leitung des Datenschutzbeauftragten, wenn es begründete Anhaltspunkte für eine Nichteinhaltung der Vorschriften gibt oder wenn dies im öffentlichen Interesse liegt;
- Stellungnahmen zu den Auswirkungen von vorgeschlagenen Rechtsvorschriften, Programmen oder Strategien auf den Zugang und den Datenschutz;
- Stellungnahmen zu den Auswirkungen neuer Technologien und/oder Datenabgleichsverfahren auf den Datenschutz;
- Untersuchungen zu allen Fragen, die das Recht auf Zugang und den Schutz der Privatsphäre betreffen, durchzuführen; und
- Aufklärung und Information der Öffentlichkeit über ihre Rechte auf Zugang und Datenschutz und die einschlägigen Gesetze.
Zuständigkeitsbereich
Der Informations- und Datenschutzbeauftragte überwacht die Informations- und Datenschutzpraktiken öffentlicher Stellen und privater Organisationen, die "personenbezogene Daten" sammeln, verwenden oder weitergeben. Dazu können auch Unternehmen gehören, die zwar in BC ansässig sind, ihren Hauptsitz aber anderswo haben.
Allerdings fällt nicht jede Behörde, die in BC tätig ist, in unseren Zuständigkeitsbereich. So werden beispielsweise die Informations- und Datenschutzpraktiken von Bundesbehörden wie Banken, Fluggesellschaften, Telekommunikationsunternehmen und der RCMP vom Canadian Information Commissioner oder dem Canadian Privacy Commissioner geregelt. Der BC Privacy Act befasst sich mit Streitigkeiten zwischen Privatpersonen, wird aber nicht vom Büro des Datenschutzbeauftragten überwacht.